Verkehrsdelikte/Straftaten | MPU Beratung & Vorbereitung

MPU wegen Straftaten bzw. Verkehrsauffälligkeiten

Besonderheiten bei einer MPU, welche aufgrund von Verkehrsverstößen oder Straftaten angeordnet wurde

Eine „Medizinisch- Psychologische- Untersuchung“, die wegen Verkehrsverstößen oder Straftaten angeordnet wird, unterscheidet sich in mehreren Punkten von solchen mit einer Alkohol- oder Drogenfragestellung.

Während eine Begutachtung wegen Alkohol- oder Drogen Auffälligkeiten bereits nach ein oder zwei entsprechenden Vorfällen angeordnet wird, kommt es bei Verkehrsverstößen in der Regel erst bei Erreichen von achtzehn oder mehr Punkten zu einer Anordnung. Bei Straftaten kommt es dann zu einer MPU, wenn es einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt (z.B. wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis, Transport von Diebesgut mit dem Auto etc.). Oder aber, wenn es sowohl wiederholt zu Straftaten kommt und zusätzlich Verkehrsverstöße aktenkundig sind.

Aufgrund der deutlich höheren Anzahl von Verstößen wird daher bei einer Fahreignungsuntersuchung aufgrund von Verkehrsverstößen oder Straftaten von einer deutlich stärker ausgeprägten Fehleinstellung bezüglich Regeln und Vorschriften ausgegangen als dies bei der Begutachtung aufgrund Alkohol- oder Drogen- Hintergrund der Fall ist. Eine einmalige Alkoholfahrt kann besser bzw. leichter erklärt werden als ein massiv gehäuftes Auftreten von Geschwindigkeitsübertretungen. Wer trotz Bußgeldern und evtl. auch vorübergehenden Fahrverboten immer wieder zu schnell fährt, zeigt sehr deutlich, dass er weder die Vorschrift noch die Bestrafung ernst nimmt. Dass man unbelehrbar ist und man sich weder um die eigene Sicherheit, noch um die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer kümmert. Auch Fahrtplanung und Fahrtvorbereitung spielen offensichtlich keine Rolle. Somit wird ein Fehlverhalten deutlich, dass sehr tief in der Persönlichkeit verankert ist und sich auch in verschiedenen Bereichen äußert. Daher gilt eine Punkte- MPU auch als schwieriger als eine solche, die wegen Alkohol oder Drogen angeordnet wird. Während es bei den letzten beiden Formen zwischen „Bestehen“ und „Durchfallen“ noch die Variante einer Kursauflage gibt, um noch bestehende, leichte Defizite abzubauen zu können, gibt es diese Option seit Anfang 2011 für eine Punkte- Eignungsuntersuchung nicht mehr.

Eine weitere Erschwernis besteht darin, dass der Fahrer vor dem Begutachtungstermin nicht nachweisen kann, dass sich sein Verhalten im Straßenverkehr mittlerweile geändert hat. Beim Hintergrund Alkohol oder Drogen gibt es zum Beleg Abstinenznachweise bzw. Leberwerte als Indizien , dass man wenig Alkohol oder gar keinen Alkohol bzw. keine Drogen mehr konsumiert. Bei einer Punkte- MPU hingegen ist der Führerschein in den meisten Fällen entzogen worden, so dass ein Beweis über das geänderte Verhalten nicht möglich ist. Bei einer Begutachtung aufgrund von Straftaten kann und darf man natürlich keine weiteren Straftaten mehr begehen, aber alleine das Ausbleiben von Straftaten reicht natürlich nicht für eine günstige Prognose aus.

Um eine günstige Prognose zu erhalten, muss man daher detailliert und nachvollziehbar schildern können, welche Einstellungen man zu Regeln und Vorschriften in Kindheit und Jugend erworben hat und wieso zumindest einige Regeln und Vorschriften bewusst und wiederholt missachtet werden. Im nächsten Schritt geht es darum, wieso dieses Verhalten auch im Erwachsenenalter beibehalten wurde. Und schließlich muss plausibel erklärt werden, wodurch und wie sich Verhalten und Einstellung geändert haben und was dafür spricht, dass diese Änderungen auch dauerhaft Bestand haben. Hierzu bedarf es in der Regel einer intensiven Aufarbeitung mit Hilfe eines Diplom-Psychologen oder eines erfahrenen Beraters.