ETG und FSEE Bestimmung | MPU Beratung & Vorbereitung

ETG & FSEE

Ethylglucuronid Bestimmung (ETG):

ETG ist ein direktes Stoffwechselprodukt des getrunkenen Alkohols. Ethylglucuronid entsteht direkt in der Leber beim Alkoholabbau. Bereits beim Konsum geringer Alkoholmengen wird es gebildet. ETG zeigt Alkoholkonsum zwar verlässlich an, jedoch ist die Nachweisbarkeit im Blut nur für wenige Stunden möglich. Als Abstinenzkontrolle zur „Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung“ taugt nur das „Urinkontrollprogramm" oder die Haaranalyse. Bis etwa drei Tage nach dem Konsum wird durch ETG im Urin zweifelsfrei eine Alkoholaufnahme belegt. Nicht die aufgenommene Menge – nur der Konsum. Allerdings weiß man, dass hohe ETG - Werte im Urin nicht durch die Aufnahme geringer Mengen Alkohol verursacht werden. Es ist zu beachten, dass z.B. auf Grund eines intensiven beruflichen Umgangs mit anderen Alkoholen, Desinfektionsmitteln etc. positive Befunde möglich wären. Das ändert aber nichts - bei Werten über 0,1 mg / l gilt Alkoholkonsum als nachgewiesen.

Mit der ETG - Haaranalyse ist es möglich, für die MPU den Abstinenzbeleg für Alkoholkonsum zu erbringen. Der Cutoff – Wert liegt hier bei 7 pg / mg. Im Haar lässt sich sowohl Alkoholmissbrauch (Alkoholabusus über 60 g Alkohol pro Tag über längere Zeit) und abstinentes Verhalten über einen längeren Zeitraum beweisen. In der Fahreignungsdiagnostik werden dabei in der Regel drei Zentimeter lange, kopfnahe Haarteile untersucht und bei Unterschreitung des Cutoff – Wertes eine Abstinenzaussage für drei Monate getätigt.

Fettsäure-Ethylestern Bestimmung (FSEE):

Im Stoffwechsel aus Fetten werden höhere Fettsäuren freigesetzt (Palmitin-, Myristicin-, Stearinsäure und Ölsäure). Im Körper, wenn Ethanol vorhanden - zu den Fettsäure-Ethylestern umgesetzt und über die Drüsen im Haar abgelagert. Da ja normalerweise Ethanol auch ohne getrunkenen Alkohol im Stoffwechsel auftritt, wird selbst bei alkoholabstinent lebenden Personen eine minimale FSEE - Gesamtkonzentration vorhanden sein.

  • bis ca. 0,2 ng / mg im Haar – Abstinenzannahme
  • 0,3 bis 0,5 ng / mg - bei nur gelegentlichen oder mäßigem Trinkverhalten
  • mehr als 0,5 ng / mg – wahrscheinlich übermäßiger Alkoholkonsum
  • ab 1 ng / mg - exzessives Trinkverhalten, chronisch

Die Methode ist besonders für solche Personen geeignet, deren Blut- und Leberwerte durch nicht alkoholbedingte Erkrankungen erhöht sind. Die FSEE - Bestimmung kann hier als spezifischer Marker zum Nachweis der Abstinenz verwendet werden, was insbesondere für die "Medizinisch – Psychologische – Untersuchung" wichtig ist, sofern die Aufnahme in die Beurteilungskriterien dann abgeschlossen ist. Bis dahin, ist die FSEE Bestimmung nicht bindend anzuerkennen! Aber für die in der Regel gut informierten Gutachterstellen war dies jedoch auch bisher kein Problem. Es ist möglich, bei fehlendem oder zu kurzem Kopfhaar andere vorhandene Körperhaare (Brust-, Bein-, Achsel- und Schamhaare) zu analysieren.

Die Analyse ist sehr speziell und aktuell nur von akkreditierten Laboren zu machen. Davon gibt es ganz wenige in Deutschland.