Entzug der ausländischen Fahrerlaubnis
Deutsche Behörde darf eine ausländische Fahrerlaubnis entziehen
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Aktenzeichen 5 K 16/13) kann eine deutsche Behörde unter bestimmten
Voraussetzungen auch dann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat erworben wurde. Im verhandelten Fall hatte der Fahrer seine Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt in 2003 verloren. Er fuhr dann mit einem in Frankreich ausgestellten Führerschein, den er hatte umschreiben lassen. Mit diesem war er 2008 erneut alkoholisiert angehalten worden und die angeordnete MPU hatte er nicht abgelegt. daraufhin wurde ihm durch die deutsche Behörde die Fahrerlaubnis entzogen. In seinen Führerschein sollte die fehlende Fahrberechtigung explizit eingetragen werden.
Dagegen hatte er geklagt und verloren. Berechtigt, wie aus dem Urteil zu erkennen ist. Auch Rechtsvorschriften der EU stünden dem nicht entgegen. Stehen Eignungszweifel, wie in diesem Fall fest, darf Deutschland auch die in Frankreich ausgestellte Fahrerlaubnis entziehen.
Warum immer wieder viele Leute die meist kostspieligen aber oft wirkungslosen Versuche mit ausländischen Fahrerlaubnissen durchführen ist nicht nachvollziehbar. Durch eine positive MPU erhält man seine deutsch Fahrerlaubnis in der Regel wieder zurück. Durch eine qualifizierte MPU Vorbereitung lässt sich das oft kostengünstig und sicherer erreichen. Unsere Fachleute helfen Ihnen - auf reelle Weise eine positive MPU zu erzielen und damit die deutsche Fahrerlaubnis zu kriegen. Zu leben, ohne ständige Angst mit dem EU-Führerschein nicht fahren zu dürfen, sogar weiter straffällig zu werden.