Cannabis legalisieren? | MPU Beratung & Vorbereitung


Legaler Cannabis-Eigenanbau

Wird Cannabis-Anbau auch in Deutschland legal?

Immer wieder kommen Interessenten mit der Frage zu uns, ob Cannabisprodukte bei einer Anwendung aufgrund chronischer Schmerzen legal konsumiert werden dürfen. Hintergrund ist in den meisten Fällen die Angst vor dem Führerscheinverlust bzw. vor der drohenden MPU wegen einer erwischten Drogenfahrt. Dieser Bericht nimmt zum tatsächlichen und aktuellen Stand des Umgangs mit diesem Thema Stellung.

im Jahr 2014 gibt es ca. 300 Schmerzpatienten in Deutschland, die Cannabis legal erwerben dürfen. Ihnen wurde medizinisch attestiert, dass ausschließlich Cannabis ihre Schmerzen lindern kann. Fakt ist jedoch, dass diese Erlaubnis für viele der betroffenen Patienten nicht viel wert ist. Denn Cannabis – offiziell in einer Apotheke erworben - ist sehr teuer. Die Kosten liegen in der Regel bei monatlich etwa 600,00 bis 1000,00 Euro. Auf die Krankenversicherungen kann man sich nicht verlassen, diese übernehmen die Kosten hierfür verständlicherweise nicht.

Am 22. Juli 2014 erging nun das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes welches besagt, dass der Anbau der illegalen Droge Cannabis in der eigenen Wohnung erlaubt sei. Natürlich nur, wenn jemand unter chronischen Schmerzen leidet und bereits alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft sind, dies gilt natürlich ausschließlich zum Eigenbedarf. Bisher hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Eigenanbau der Droge strikt verweigert.

Fünf chronische kranke Schmerzpatienten hatten dagegen geklagt. Sie hatten zwar alle die Erlaubnis, Cannabis-Blüten in der Apotheke zu kaufen und gegen ihre Schmerzen zu konsumieren, können sich diese aber aufgrund der hohen Kosten finanziell nicht leisten. Daher beantragten die Betroffenen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung auf den Anbau eigener Hanfpflanzen in ihren Wohnungen. Das Bundesinstitut lehnte jedoch ab.

Das Gericht urteilte hingegen nun, dass drei der fünf Klägern die Genehmigung zum Selbstanbau erteilt werden kann. Dabei wurde beachtet, dass bei ihrer jeweiligen Wohnsituation die  Voraussetzungen gegeben sein müssen, dass nicht Dritte an die Pflanzen und Produkte gelangen können.
Allen Cannabis-Konsumenten, die jetzt Hoffnung auf eine generelle Freigabe von Cannabis haben, muss diese jedoch genommen werden. Dieses Urteil bezieht sich ausschließlich auf spezifische  Ausnahmefälle, in denen den Betroffenen nichts außer Cannabis gegen ihre ständigen Schmerzen hilft. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt im Grundsatz aber weiterhin strikt verboten.