Substitution und Fahreignung
Wann kann ein Drogenkonsument, der sich in einem Substitutionsprogramm befindet, eine positive MPU ablegen?
Bezüglich der Kraftfahreignung von Drogenkonsumenten gibt es klare „Ansagen“ - wer welche konsumiert ist ungeeignet zum Führen aller Kraftfahrzeuge.
Allerdings: Besteht Heroinabhängigkeit und wird jemand mit Polamidon, Methadon oder Ähnlichen (Buprenorphin / Subotex) subtitioniert, so ist dieser bei einer Fahreignungsuntersuchung unter besonderen Auflagen zu begutachten. Bezüglich Fahrtüchtigkeit und Fahreignung müssen eine nachvollziehbare, beständige Anpassungsfähigkeit und natürlich der Wille dazu vorhanden sein.
Selbstverständlich bedarf es natürlich auch einer ausreichenden Leistungsfähigkeit.
Die Zeit liegt noch gar nicht so lange zurück, als es durchgängige Praxis war, bei einer Substitution die Fahreignung generell zu verneinen. In Versuchen, durchgeführt in der näheren Vergangenheit, wurde belegt, dass Patienten in der Substitution durchaus die am Leistungstest zu absolvierenden Aufgaben schaffen und somit die Erwartungen im Bezug auf Reaktionsvermögen, auf Konzentration, auf Orientierung und Aufmerksamkeit etc. erfüllen.
Damit Menschen in einem Substitutionsprogramm überhaupt zur MPU zugelassen werden, sind verschiedene Befunde vom Substitutionsarzt nötig:
- Substitution von mindestens einem Jahr wurde durchgeführt
- Kein Beikonsum während der Substitution! Auch kein Alkohol!
- Eigenverantwortung und stabil integriert auf der psychosozialen Ebene
- Es dürfen keine schwerwiegenden psychiatrischen Störungen vorhanden sein
- Aktive Bereitschaft in der Therapie mitzumachen
- Die vorgelegten Abstinenzbelege müssen unter Beachtung der Vorgaben an die Forensik wie diese bei einer „Medizinisch – Psychologischen – Untersuchung“ verlangt wird, entstanden sein.
Abschließend zusammengefasst heißt das: Es ist immer noch sehr aufwändig und oft auch langwierig, als Substituierter eine positive Fahreignungsbegutachtung hinzukriegen. Empfehlenswert sind unbedingte Offenheit und Zusammenarbeit aller an diesem Vorhaben Beteiligten.
Ein qualifizierter und erfahrener Berater (siehe MPU Beratungsstellen auf dieser Seite) wird zusammen mit dem Klienten, unter Absprache mit dem Substitutionsarzt und der Begutachtungsstelle den „steinigen“ Weg vorbereiten und erfolgreich bestreiten. Dieser Berater kennt sich auch im Umgang mit Situationen aus, die von der vorgegebenen Regel abweichen. Unter Berücksichtigung der Risiken die von opiatabhängigen Konsumenten ausgehen und den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft kann hier zu einem gewünschten Verlauf und Abschluss des Vorhabens gefunden werden.