EU-Führerschein | MPU Beratung & Vorbereitung

Die Fahrerlaubnis ist die abstrakte, nicht vorzeigbare Genehmigung Kraftfahrzeugen zu führen und besteht auch, wenn jemand den Führerschein etwa zu Hause vergessen hätte etc.
Der Führerschein selbst ist nur der konkrete, sichtbare Beleg für den Fahrerlaubnis - Besitz. Alleine stellt er keine Fahrberechtigung dar. Wurde jemand die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein wäre noch in dessen Händen (verloren und wieder gefunden), so darf dieser trotzdem kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen. Das wäre eine Straftat – Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ein Fahrerlaubnis - Bewerber muss: einen „ordentlichen“ Wohnsitz in Deutschland haben, bei manchen Klassen den Vorbesitz anderer Klasse(n) haben, ein erforderliches Mindestalter dafür haben, zum Führen von Kraftfahrzeugen körperlich, geistig und charakterlich geeignet sein, Sehvermögen und Kenntnisse in Erster Hilfe (Umfang je nach Klasse) haben, die vorgeschriebene Fahrausbildung und bestandene Prüfung haben und darf keine andere Fahrerlaubnis eines EU- Staates besitzen.
Möchte jemand nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wieder fahren, muss diese neu beantragt werden. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist, außer bei Fristverkürzung. Die Behörde prüft dann, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind - unter anderem: ob eine MPU erforderlich ist und ob eventuell sogar neue Prüfungen gemacht werden müssen (die erneute Prüfung ordnet die Führerscheinstelle nur in begründeten Ausnahmefällen an. Aktuell ist einiges uneinheitlich und im Umbruch begriffen).

EU – Führerschein und Führerscheintourismus
Mit der neuen Europäischen Richtlinie wird festgelegt, dass der neue Führerschein nicht mehr unbefristet gelten wird, dass er fälschungssicher ist und

Der Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt, dass die EU-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gilt, sofern die Fahrerlaubnis vorläufig oder rechtskräftig durch ein Gericht entzogen wurde und dieses im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Deutschland beruft sich auf das Rechtsmissbrauchsargument (Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung), der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat sich eindeutig für eine Aberkennung sämtlicher unter dem Rechtsmissbrauchsargument erworbenen Fahrerlaubnisse ausgesprochen.
Nach Ansicht namhafter Fachleute sind aktuell fast 100.000 Fahrerinnen und Fahrer mit gefälschten Führerscheinen auf unseren Straßen unterwegs. Meist Leute die mit massiven Alkohol- und Drogenproblemen für einen Führerschein jeden Preis zahlen. Der Handel mit diesen Dokumenten blüht erfahrungsgemäß vor allem in unseren östlichen Nachbarstaaten.
Wer aber trotzdem meint, mit irgendeiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland immer ohne Probleme fahren zu können, der irrt! Aus unserer Berater - Praxis wissen wir, dass der Großteil dieser Führerscheinbesitzer es furchtbar bereute, Geld für ausländische Treuhänder, für ungültige Führerscheine und für windige Meldenachweise ausgegeben zu haben. Am Ende war das alles weg und die Medizinisch – Psychologische – Untersuchung stand an.
Als diese durch fundierte Vorbereitung auf Anhieb klappte, hingen weiterhin noch die Fragen im Raum: „Wozu der ganze EU-Führerschein Ärger mit Behörden, wozu die unnötigen Geldausgaben, warum jahrelanges Verstecken und die Angst vor der Kontrolle? Wenn doch in der Regel die Erlangung der deutschen Fahrerlaubnis mit der positiven MPU erfüllt ist“.