Urinkontrollen auf Alkohol, Drogen und/oder Medikamente
Wird ein Nachweis für die Abstinenz der oben angegebenen Substanzen für die Ablegung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens benötigt, so kann dies nur an Hand von Haaranalysen oder durch ein Urin-Screening- Programm erfolgen. Screening-Progamm bedeutet, dass forensische Urinkontrollen (UK) über einen bestimmten Zeitraum und unter vorgegebener Prozedur durchgeführt werden müssen.
Auch wenn sich in der Praxis die Haaranalyse wegen der unkomplizierten Handhabung als Mittel für den Abstinenznachweis mehr und mehr durchsetzt, bietet auch das Urin-Kontroll-Programm die Möglichkeit eines anerkannten Nachweises. Was sollte zum Beispiel jemand machen, der keine Haare mehr hat. In vielen Fällen wäre dann aber auch eine Körperhaaranalyse möglich.
Zu beachten wäre beim Urinkontrollprogramm unbedingt, dass die forensischen Bestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. Sonst werden Nachweise in der MPU nicht anerkannt, was dazu führt, dass das Gutachten negativ ausfallen wird.
Wichtige Informationen zu den Urinkontrollen:
Das Programm besteht in der Regel aus vier Kontrollen im halben Jahr oder sechs Kontrollen innerhalb eines ganzen Jahres.
Die einzelnen Termine werden bewusst nicht planbar verteilt.
Termine für Urinkontrollen dürfen höchstens 24 Stunden davor dem Probanden bekannt gegeben werden. Für Leute mit einer Arbeitsstelle von der sie nicht von einem Tag auf den anderen fehlen können, auch für Leute die eine Arbeitsstelle weit weg von zu Hause haben (Montage, Reisende etc.) wäre die Erfüllung des Urin-Kontroll-Programms schwer bis überhaupt nicht möglich.
Urlaub oder sonstige Abwesenheit sind keine Entschuldigungsgründe, diese Pläne müssen mindestens drei Tage vorher mitgeteilt werden. Außerdem gibt es Beschränkungen für die Gesamtdauer der Abwesenheit.
Leute im Screening - Programm müssen unbedingt darauf achten, dass sie am Tag der Probenabgabe und am Tag davor nicht zu viel trinken! Dadurch würde die Urinprobe verwässert und unbrauchbar werden. Das führt dann zum Abbruch des Programms und bedeutet, dass kein gültiger Abstinenznachweis vorliegt. Wir hatten in der Vergangenheit manchmal Anfragen von verzweifelten Männern und Frauen, die diesen Abbruch erlebt hatten. Obwohl vor dem einen verwässerten Screening beinahe schon ein halbes oder ganzes Jahr ohne Auffälligkeit einige Kontrollen gelaufen waren die allesamt in Ordnung waren. Manchen konnten wir helfen, manchen leider nicht. Dann bedeutete das aber, dass die Prozedur von vorne beginnt und die vergangene Zeit nicht angerechnet wurde. Zeit und Geld wurde dafür umsonst verbraucht.
Manchen Leuten fällt es schwer eine Urinabgabe unter Beobachtung einer Ärztin oder eines Arztes durchzuführen. Jedoch ist das eine Vorschrift, die für einen forensischen Nachweis unbedingt zu erfüllen ist. Denn in der Vergangenheit hatten schon diverse Betrügereien mit mitgebrachtem Urin statt gefunden.
Diese Unannehmlichkeiten und noch einige andere Nachteile der Urinscreenings verhalfen der „eleganteren“ Methode – der Haaranalyse – zur Durchsetzung.
Im Rahmen eines Nachweises für Alkoholabstinenz sollte auf alkoholhaltige Lebensmittel und Medikamente sowie auf „alkoholfreie“ Getränke verzichtet werden. Meist enthalten diese geringfügige Mengen Alkohol die unter Umständen im Test zu einer Überschreitung des Cut-Off-Wertes führen könnten.
Für den Nachweis der Drogenabstinenz sollte auf Mohn, Hanfprodukte und Passivrauchen verzichtet werden. In Drogenscreenings wird auf die folgenden Substanzen getestet: Cannabinoide, Opiate, Kokain, Amphetamine, Amphetaminderivate, Methadon und Benzodiazepine. In besonderen Fällen zusätzlich auf Buprenorphin, Tilidin und Tramdol.