Rückfallgefahr
Ein sehr wichtiges Thema beim Gespräch mit dem Psychologen während einer „Medizinisch- Psychologischen- Untersuchung“ ist die Rückfallgefahr. Nur wenn der Gutachter ausreichend sicher ist, dass zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit einer erneuten Auffälligkeit zu rechnen ist, kann er eine günstige Prognose stellen. Dennoch wird dieses Thema oftmals unterschätzt. Häufig kommen dann sehr unüberlegte Antworten wie „so etwas passiert mir nicht noch einmal“ oder Ähnliches. Natürlich sind solche Aussagen nicht dazu geeignet, den Gutachter zu einer positiven Prognose zu bewegen.
Wie kommt es, dass dieses so wichtige Thema von vielen Kandidaten oftmals vernachlässigt wird? Wieso werden Antworten gegeben, die Zweifel aufkommen lassen, ob sich der oder die Betreffende wirklich ernsthaft mit der Thematik beschäftigt hat? Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass die Rückfallgefahr üblicherweise erst am Ende des Gespräches mit dem Psychologen besprochen wird. Möglicherweise fühlen sich einige Teilnehmer aufgrund des bisherigen Gesprächsverlaufs schon (zu) sicher und strengen sich nicht mehr im erforderlichen Ausmaß an. Gleichzeitig ist eine MPU ja auch eine durchaus belastende Situation. Gerade wenn die ärztliche Untersuchung und die Leistungstests schon durchgeführt worden sind kann es also vorkommen, dass die Konzentration nicht mehr aufrechterhalten wird. Diese beiden Faktoren – Gefühl der Sicherheit und nachlassende Konzentration - spielt sicherlich eine Rolle. Aber der Hauptgrund für die Vernachlässigung der Rückfallgefahr dürfte in den meisten Fällen tiefer liegen.
Eine nicht nur oberflächliche Antwort auf die Frage nach der Rückfallgefahr setzt zunächst einmal eine intensive Beschäftigung mit den Ursachen – oder auch auslösenden Faktoren - und mit den aufrechterhaltenden Faktoren - die zu dem wiederholten Auftreten der Auffälligkeiten führen - voraus. Diese Analyse fällt den meisten Personen sehr schwer. Nicht nur, weil das notwendige Fachwissen nicht vorhanden ist sondern weil man sich eingestehen muss, dass man unabhängig von evtl. wirksamen äußeren Faktoren immer auch selbst zu dem jeweiligen Verhalten beigetragen hat. So hat man vielleicht den leichten Weg gewählt, eine Lösung durch Alkohol- oder Drogenkonsum zu finden. Oder auch, dass man nur zu faul war früher aufzustehen, um zeitig loszufahren und nicht wieder mit überhöhtem Tempo fahren zu müssen (bei der Verkehrsrecht-Fragestellung). Sich die eigenen Fehler einzugestehen fällt uns allen schwer. Dies hat damit zu tun, dass wir immer versuchen unser Selbstwertgefühl aufrechtzuerhalten. Wir wollen daher, dass andere uns in einem positiven Licht sehen und dass wir selbst auch ein positives Bild von uns haben. Dies verträgt sich aber nicht mit dem Eingeständnis der eigenen Schuld an den Auffälligkeiten, die zur Anordnung der Fahreignungsuntersuchung geführt haben. Diese Erkenntnis allein reicht für die MPU aber noch nicht aus. Nachdem man also dem Gutachter nachvollziehbar geschildert hat wieso es zu den Auffälligkeiten kam, muss auch erklärt werden wieso es nicht wieder passiert. Wichtig ist also, die eigene Schuld einzugestehen und zu erkennen, dass trotz allem ein Risiko besteht.