Tilgungsfristen | MPU Beratung & Vorbereitung

Psychologe: Tilgungsfristen und Aufbewahrung

Zu beachten ist, dass bei Bedenken gegen die Fahreignung eines Führerscheinbesitzers oder eines Antragstellers auf die Erteilung bzw. Neuerteilung einer Fahrerlaubnis folgende Informationen und Akten der Begutachtungsstelle für die Durchführung der „Medizinisch – Psychologischen – Untersuchung“ übermittelt werden:

der Auftrag für die Begutachtung und die aktuelle Fragestellung (meist ja die Alkoholfrage, die Btm. - Frage oder die Frage wegen gehäufter Verkehrszuwiderhandlungen oder wegen Aggressionsverhalten). Auch MPU Anordnungen mit Mehrfachfragestellung sind möglich.
die gesamte, aktuelle Führerscheinakte des Probanden. In dieser Akte befinden sich alle Unterlagen, die noch innerhalb der 10 – Jahresfrist liegen. Alle Unterlagen, die nicht mehr innerhalb dieser Frist liegen, werden entfernt.
Wichtig ist, welche Unterlagen befinden sich in der Akte und wann beginnt deren zehnjährige Tilgungsfrist.

Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils bei der Versagung, Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Anordnung einer Sperrfrist oder beim Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber 5 Jahre nach der Entscheidung oder dem Verzicht. Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft.

Bei Verwaltungsentscheidungen ist die Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung maßgebend. Bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung der Bescheinigung und bei Verzichten auf die Fahrerlaubnis mit dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

Für Sie als Betroffener bedeutet das, dass alles was aus Ihrer Akte dem Gutachter ersichtlich wird, kann für die Erstellung des Gutachtens verwendet werden. Sei es weil es nach 15 Jahren immer noch berechtigt in der Akte drin ist oder vielleicht schon viel länger zurück liegt und in irgendwelchen Aktennotizen erkennbar ist. Wir hatten hier schon Fälle, in denen sich Einzelheiten über mehr als 25 Jahre nachvollziehen ließen.

Die Wartezeit, damit die Anordnung der MPU entfällt, ist daher in der Regel 15 Jahre. Wohlgemerkt, 15 Jahre nach der letzten "beschwerenden Entscheidung".

Beim Umgang mit solchen Gegebenheiten, empfehlen wir Ihnen unbedingt einen versierten Berater für Kraftfahreignung (siehe unsere Seite Begutachtungsstellen) zu konsultieren. Dieser kann sich ggf. zusammen mit einem Anwalt der Sache annehmen und helfen.